Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht befasst sich mit Verkehrsstraftaten, Verkehrsordnungswidrigkeiten, dem Verkehrszivilrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht.

Verkehrs­straf­taten

Zu den Verkehrsstraftaten zählen u. a. die Gefährdung des Straßenverkehrs, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, sowie die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Tateinheitlich können in diesem Zusammenhang weitere Delikte wie Sachbeschädigung, Körperverletzung oder fahrlässige Tötung ebenfalls mit verwirklicht werden.

Ich berate und vertrete Sie in diesen Fällen vor allen Gerichten im Bundesgebiet.

Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten

Zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten gehört zumeist das zu schnelle Fahren, oder auch Fahrzeugumbauten, ohne die entsprechende Betriebserlaubnis eingeholt zu haben.

Ich berate und vertrete Sie in allen Verfahrenslagen vor den Straßenverkehrsbehörden oder den Gerichten im gesamten Bundesgebiet.

Verkehrs­zivil­recht

Bei Verkehrsunfällen geht es nicht nur um die vorhin aufgezählten Straftaten, die damit auch begangen werden könnten.
Es geht auch darum, die Folgen eines solchen Unfalles außergerichtlich oder, soweit notwendig auch gerichtlich zu beseitigen oder zumindest in Form einer finanziellen Entschädigung jedenfalls abzumildern.

Hierunter fallen Dinge wie z. B. Schmerzensgeld, Ersatz von Heilbehandlungskosten, eventuelle Rentenzahlungen, Haushaltsführungsschäden.

Zu dem Verkehrszivilrecht gehören auch die Autokaufverträge und die Leasingverträge.

Ich berate und vertrete Sie sowohl außergerichtlich, als auch – soweit notwendig – vor den entsprechenden Gerichten im gesamten Bundesgebiet.

Verkehrs­verwaltungs­recht

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich im Wesentlichen mit dem Fahrerlaubnisrecht. Hierzu zählen die Fragen der Fahreignung und Befähigung (Erteilung, Entziehung, Neuerteilung) zum Führen eines KfZ.

Des Weiteren umfasst das Verkehrsverwaltungsrecht weitere Maßnahmen, wie z. B. die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, oder aber (erneut) an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Das Abschleppen von Fahrzeugen und auch das Fahrverbot an sich gehören ebenfalls zu Fragen, die das Verkehrsverwaltungsrecht betreffen.

Ich berate und vertrete Sie in allen Verfahrenslagen vor den entsprechenden Behörden bzw. vor allen zuständigen Gerichten im gesamten Bundesgebiet.

Ich berate und vertrete Ihre Interessen in folgenden Bereichen des Verkehrsrechts:

  • Verkehrsstraftaten
  • Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten
  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht

Kosten

Beratungsgebühr:
190,- €
Verfahrensgebühr:
unterschiedlich
Terminsgebühr:
unterschiedlich
Post- und Telekom­munikationspauschale:
max. 20 ,- €
ggf. weitere Kosten
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Kontakt

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