Das Strafrecht gehört mit seinen Sanktionen zu dem härtesten Mittel des Staates gegenüber dem Bürger. Dieser kann sich der Beschlagnahme von Gegenständen oder des Vermögens, Geldstrafen, drohender Freiheitsstrafe oder gar Untersuchungshaft konfrontiert sehen.
Die einer Straftat beschuldigte Person braucht in diesen Fällen Hilfe.
Es verhält sich so, dass nur der Verteidiger Akteneinsicht erhält und nicht der Beschuldigte.
Insofern haben die Strafverfolgungsbehörden einen Vorteil, wenn man auf den Rat oder die Hilfe eines Verteidigers verzichtet.
Der Verteidiger des Beschuldigten kann sich, nach Erhalt der Akteneinsicht ein klareres Bild davon verschaffen, was genau dem Beschuldigten zur Last gelegt wird.
Ich berate und vertrete Ihre Interessen in folgenden Bereichen des Strafrechts: